Mitglieder und Freunde

Die Satzung der IKBG/ICN sieht sowohl eine persönliche als auch eine korporative Mitgliedschaft vor. Persönliches Mitglied wird man auf Antrag und durch Berufung des Vorstandes. Korporative Mitglieder können Kirchen, Gemeinden und geistliche Bewegungen nach Beschluss der Mitgliederversammlung werden.

Korporative Mitglieder:

Freunde:

Mit folgenden Gemeinden und geistlichen Gemeinschaften werden enge Verbindungen unterhalten:

  • Evangelisch-Lutherische Kirche in Lettland
  • Freie Synode sowie Missionsprovinz der Schwedischen Kirche
  • anglikanische Bewegung Forward in Faith.


Des weiteren gibt es freundschaftliche Verbindungen

  • zum Forum Deutscher Katholiken
  • zur Griechisch-Orthodoxen Metropolie in Deutschland
  • zur Syrisch-Orthodoxen und zur Koptisch-Orthodoxen Kirche in Deutschland


Zum Päpstlichen Rat für die Förderung der Einheit der Christen werden Informationskontakte unterhalten.